Die luft- und winddichte Gebäudehülle kann mit der Kleidung eines Menschen verglichen werden: Bei kaltem und feuchtem Wetter haben sich mehrere Kleidungsschichten („Zwiebelprinzip”) bewährt.
Am Körper trägt man Funktionsunterwäsche, die Körperfeuchte abtransportiert. Dies entspricht der luftdichten Gebäudehülle, die am Mauerwerk durch den Grundputz und im Dach durch die Dampfbremse gebildet wird. Sie wird durch §6 der Energieeinsparverordnung (EnEV) vorgeschrieben und kann leicht mit einem Blower-Door-Test überprüft werden.
Ein Wollpullover schützt vor Kälte (= Dämmung). Dieser Pulli reicht bei kaltem, windigen Wetter aber nicht aus, man braucht zusätzlich eine Windjacke (= Fassaden- oder Unterdachbahn). Ist diese Jacke offen, dringt kalter Wind und feuchte Luft in den Pullover und wir frieren. Ist sie aber geschlossen, was der winddichten Gebäudehülle entspricht, werden Wind und Wetter draußen gehalten und der Körper bleibt angenehm warm. Diese Schicht wird durch die Dachziegel und dauerhaft verklebte Unterdachbahnen gebildet.
Darüber hinaus erfüllt die luft- und winddichte Gebäudehülle weitere wichtige Funktionen:
Die Dämmung wird vor Bauschäden durch Schimmel geschützt, deren Folge teure Sanierungen und Gesundheitsrisiken sind!
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